GESUNDHEITSRECHT

Das Gesundheitsrecht (das medizinische Recht) ist ein Bereich des Rechts, das einen Komplex von bei der Gewährung der Gesundheitspflege entstehenden oder im Zusammenhang damit bestehenden rechtlichen Zusammenhängen umfasst. Rechte und Pflichten sind somit auf der Seite der Bürger, aber auch auf der Seite der medizinischen Einrichtungen, der Aufsichtsbehörden, Krankenkassen und des medizinischen Personals selbst. Das Leben und die Gesundheit der Bürger sind die wertvollsten Werte, die die Verfassung der Slowakischen Republik garantiert. Ein üblicher Bürger weiß oft nicht, wie er sich in den Situationen wehren oder verhalten soll, wenn er Zustimmung zur Gewährung einer konkreten Art medizinischer Pflege geben soll, oder wenn er den Verdacht hat, dass die medizinische Pflege nicht richtig geleistet wurde, infolge dessen seine Gesundheit oder Leben beschädigt oder gefährdet wurden. Auf der anderen Seite stehen eine medizinische Einrichtung und das medizinische Personal, das sich in seinen Rechten und Pflichten, die sich aus der Ausübung des Berufs ergeben, auch schwer orientiert. In diese Beziehungen treten auch die Krankenkassen, die sich als kommerziell-juristische Subjekte bemühen, die Kosten zu minimieren und den Gewinn zu maximieren und deshalb tendieren sie, die Entstehung der Versicherungsfälle in Frage zu stellen, bzw. die Versicherungsleistung zu reduzieren.

Unser Büro, sich der Bedeutung des Wertes des menschlichen Lebens und der Gesundheit bewusst, spezialisiert sich im Rahmen der Komplexität von angebotenen Dienstleistungen auch auf Rechte und Pflichten im Medizinrecht und bietet folgende Dienstleistungen in diesem Bereich:

  • Gewährung der Rechtsdienstleistungen für die Gesundheitsdienstleister im Rahmen deren rechtlichen Stellung und Aktivitäten, Erwerb von Lizenzen für das Betreiben von Privatambulanzen, Gründung der Ambulanzen, Übertragung der medizinischen Praxis, Vertretung in Verfahren vor dem Amt für die Überwachung der medizinischen Versorgung und der Verwaltungsjustiz,
  • Lösung von arbeitsrechtlichen Beziehungen des medizinischen Personals, Vertretung bei Geltendmachung von sog. Regress seitens der Gesundheitseinrichtungen, Teilnahme an Tarifverhandlungen,,
  • Beratung und Vertretung von Patienten, bzw. Hinterbliebenen im Verfahren über Beschwerden gegen die Vorgangsweise der medizinischen Einrichtung vor dem Amt für Überwachung der Gesundheitsversorgung.
  • Beratung und Vertretung der Patienten in Verfahren über Entschädigung für Gesundheitsschäden, bzw. der Hinterbliebenen in Verfahren über Persönlichkeitsschutz, einschließlich der Geltendmachung des immateriellen Schadens in Geld für den Eingriff in den Privatbereich, in Persönlichkeit oder Familienleben oder der Kosten für Bestattung infolge unrichtiger Gewährung der medizinischen Pflege durch die Einrichtung und in Verfahren über Pensionsleistungen vor dem Sozialversicherungsträger
  • Beratung und Konsultation in der Problematik der Zustimmung mit der Gewährung der Gesundheitspflege, der informierten Einwilligung, der Reversen, der Belehrung des Patienten, sowie in Hinsicht auf die handlungsunfähigen Personen.
Beratungen

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